Rechtsprechung
OVG Sachsen, 02.04.2012 - 1 B 2/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
SächsBO § 80 S. 2, § 2 Abs. 4 Nr. 8
Nutzungsuntersagung, Sonderbau, Terrasse, bauliche Anlage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nutzungsuntersagung einer an eine Gaststätte angebundene Terrasse aufgrund einer fehlenden Baugenehmigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nutzungsuntersagung einer an eine Gaststätte angebundene Terrasse aufgrund einer fehlenden Baugenehmigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Terrasse einer Gaststätte ist genehmigungspflichtig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 12.12.2011 - 7 L 1781/11
- OVG Sachsen, 02.04.2012 - 1 B 2/12
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1285
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 10.09.2009 - 1 B 388/09
Gemengelage; Lärm; Lärmschutzprognose
Auszug aus OVG Sachsen, 02.04.2012 - 1 B 2/12
Hilfsweise sei auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 10. September 2009 - 1 B 388/09 - zu verweisen.Der in diesem Zusammenhang von der Antragstellerin genannten Entscheidung des Senats vom 10. September 2009 - 1 B 388/09 - lässt sich keine andere Beurteilung entnehmen.
- OVG Sachsen, 25.06.2001 - 1 B 67/01
Zulässigkeit des Erlasses einer baurechtlichen Nutzungsuntersagung bei …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.04.2012 - 1 B 2/12
Das ist der Fall, wenn eine Nutzung von baulichen Anlagen ohne das Vorliegen einer nach § 59 Abs. 1, § 63 Satz 1 Nr. 1 SächsBO erforderlichen Baugenehmigung erfolgt ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Februar 2010 - 1 B 585/09 -, juris und v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -), es sei denn das Vorhaben ist offensichtlich genehmigungsfähig. - OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 585/09
Nutzungsuntersagung, formelle Illegalität, Bestandsschutz
Auszug aus OVG Sachsen, 02.04.2012 - 1 B 2/12
Das ist der Fall, wenn eine Nutzung von baulichen Anlagen ohne das Vorliegen einer nach § 59 Abs. 1, § 63 Satz 1 Nr. 1 SächsBO erforderlichen Baugenehmigung erfolgt ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Februar 2010 - 1 B 585/09 -, juris und v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -), es sei denn das Vorhaben ist offensichtlich genehmigungsfähig.
- OVG Sachsen, 25.02.2014 - 1 A 2/13
Nutzungsuntersagung, Sonderbau
Das Vorhaben ist - wie bereits mit Beschluss des Senats vom 2. April 2012 (1 B 2/12) ausgeführt - nicht genehmigungsfrei.Die Terrassen sind danach für die Nutzung von 135 Gastplätzen errichtet worden und stellen insoweit einen Sonderbau gem. § 2 Abs. 4 Nr. 8 SächsBO dar (vgl. §§ 3, 51 SächsBO; Brandschutz, Abstandsflächen etc.; Beschl. des Senats vom 2. April 2012 a. a. O.).
- VG Cottbus, 06.02.2019 - 3 L 701/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung
Diese sind mit dem Erdboden verbunden und nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt, überwiegend ortsfest benutzt zu werden (vgl. für eine Gaststättenterrasse: OVG Bautzen, Beschluss vom 02. April 2014 - 1 B 2/12 - juris; VG Cottbus, Beschluss vom 12. November 2009 - 3 L 151/09 -).